Wallbox im Mehrfamilienhaus
WEMoG-Rechtsanspruch, Eigentümerbeschluss, Kostenteilung, Lastmanagement in Tiefgaragen und Abrechnungsmodelle — der vollständige Leitfaden.
Das Recht auf eine Wallbox — WEMoG 2020
Seit dem 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung einer Ladeeinrichtung:
- Wohnungseigentümer: §20 Abs. 2 WEG — Anspruch auf bauliche Veränderung zur Installation einer Ladeeinrichtung. Die Eigentümerversammlung kann nur noch das „Wie" regeln (Lastmanagement, Installateur etc.), nicht das „Ob".
- Mieter: §554 Abs. 1 BGB — Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Der Mieter trägt die Kosten, der Vermieter kann einen Rückbau bei Auszug verlangen.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) war ein Durchbruch: Vor 2020 konnten einzelne Eigentümer eine Wallbox blockieren, da bauliche Veränderungen die Zustimmung aller erforderten. Heute reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss — und der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch.
Eigentümerbeschluss: Schritt für Schritt
| Schritt | Beschreibung | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| 1. Antrag | Schriftlicher Antrag an die Hausverwaltung mit Installationskonzept | 1–2 Wochen |
| 2. Elektrocheck | Fachbetrieb prüft Hausanschluss, Zähleranlage und Stellplatz | 2–4 Wochen |
| 3. Angebote | Mindestens 2 Angebote für Ladeinfrastruktur (inkl. Lastmanagement) | 2–4 Wochen |
| 4. Beschluss | Eigentümerversammlung (ordentlich oder außerordentlich) | 4–12 Wochen |
| 5. Netzanmeldung | Anmeldung beim Netzbetreiber (Pflicht) | 4–8 Wochen |
| 6. Installation | Fachgerechte Installation durch zertifizierten Betrieb | 1–3 Tage |
Praxistipp: Bereiten Sie den Antrag professionell vor — ein vollständiges Installationskonzept mit Lastmanagement und Kostenaufstellung reduziert Diskussionen und beschleunigt den Beschluss.
Kostenteilung: Wer zahlt was?
Die Kostenaufteilung ist der häufigste Streitpunkt. Die bewährte Praxis unterscheidet drei Ebenen:
Ebene 1: Gemeinschaftsinfrastruktur — Zähleranlage, Hauptkabel bis zur Verteilung, Lastmanagement-Steuereinheit, ggf. Hausanschluss-Erweiterung. Kosten: 3.000–15.000 €, anteilig auf alle teilnehmenden Eigentümer. Nachzügler zahlen einen Zuschuss.
Ebene 2: Individueller Kabelweg — Kabel von der Verteilung zum Stellplatz (10–30m typisch). Kosten: 500–2.000 € pro Stellplatz. Trägt der einzelne Eigentümer.
Ebene 3: Wallbox — Das Ladegerät am Stellplatz. Kosten: 600–1.500 €. Trägt der einzelne Eigentümer. Empfehlung: Einheitliches Wallbox-Modell für Lastmanagement-Kompatibilität.
Lastmanagement: Pflicht in der Tiefgarage
Der Hausanschluss eines Mehrfamilienhauses ist für Haushaltsstrom dimensioniert — nicht für 10 × 11 kW gleichzeitiges Laden. Ab 3–4 Wallboxen ist ein Lastmanagement technisch und wirtschaftlich unverzichtbar.
Statisches Lastmanagement: Jede Wallbox erhält ein festes Leistungslimit (z.B. 5,5 kW statt 11 kW). Einfach, aber ineffizient — wenn nur 2 von 10 Autos laden, bleibt viel Kapazität ungenutzt.
Dynamisches Lastmanagement: Die verfügbare Leistung wird in Echtzeit auf die aktiven Ladestationen verteilt. Wenn nur 2 Autos laden, erhalten sie die volle Leistung. Wenn 10 laden, wird gedrosselt. Kosten: 500–2.000 € für die Steuereinheit + 50–100 € pro Wallbox. Anbieter: Easee, go-e, Hardy Barth, ABL.
§14a EnWG (seit Jan. 2024): Wallboxen ab 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber kann die Leistung in Spitzenlasten auf 4,2 kW reduzieren. Im Gegenzug erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt. Für Mehrfamilienhäuser ist dies doppelt relevant: Es reduziert die Netzanschlusskosten und ermöglicht mehr Wallboxen am gleichen Anschluss.
Abrechnungsmodelle
| Modell | Funktionsweise | Kosten | Eignung |
|---|---|---|---|
| Separate Zähler | Eigener Stromzähler pro Stellplatz | 300–500 € pro Zähler | Kleine WEGs (3–5 Wallboxen) |
| Abrechnungssoftware | Wallbox-interne Messung + Cloud-Abrechnung | 5–15 €/Monat pro Wallbox | Mittlere WEGs (5–30 Wallboxen) |
| Betreiber-Modell | Externer Betreiber installiert + betreibt Infrastruktur | kWh-Preis (45–59 ct/kWh) | Große WEGs, kein Eigenkapital |