Fördercheck Wallbox

Welche Förderprogramme stehen Ihnen für die Wallbox-Installation offen? Bund, Land, Kommune und Energieversorger — in wenigen Klicks prüfen.

Eigenheimbesitzer & Vermieter ~20 Sekunden Stand Feb. 2026

Bis zu 10.200 € Zuschuss? Welche Fördertöpfe stehen Ihnen offen? Der Förderdschungel für Wallbox-Installationen ist unübersichtlich: Bundesprogramme, Landesförderungen, kommunale Zuschüsse und Energieversorger-Boni — alle mit unterschiedlichen Bedingungen und Laufzeiten. Unser Fördercheck durchsucht die aktuellen Programme und zeigt, welche für Ihre Situation in Frage kommen.

Wichtig zu wissen: Die bekannte KfW 442-Förderung (Solarstrom für Elektroautos) ist seit September 2023 ausgeschöpft. Doch auf Landesebene und bei Energieversorgern gibt es weiterhin attraktive Zuschüsse von 200 bis 1.500 €. Unser Tool filtert automatisch nach Ihrem Bundesland, Immobilientyp und Eigentümerstatus.

Der entscheidende Grundsatz: Antrag immer vor Installationsbeginn stellen. Nachträgliche Anträge werden in den meisten Programmen abgelehnt.

4 Förderebenen — kombinierbar

Wallbox-Förderung kommt aus verschiedenen Quellen, die häufig miteinander kombiniert werden können:

4 Förderebenen — kombinierbar Bund KfW, BAFA, §35c EStG bis 10.200 € (KfW 442: aktuell erschöpft) Steuerbonus: bis 1.200 € MFH-Programm 2026 geplant Land Landesförderbanken 200–1.500 € NRW: bis 1.000 € BW: bis 500 € (e-Solar) BY: bis 500 € (10.000 Häuser) Kommune Städte und Gemeinden 100–500 € München: 500 € Lokal sehr unterschiedlich Website der Stadt prüfen Energieversorger Stadtwerke, Ökostrom 200–500 € Oft an Stromtarif gekoppelt Beim Stadtwerk anfragen Programme sind häufig kombinierbar — Gesamtförderung darf die Investitionskosten nicht übersteigen. Stand: Februar 2026 — Verfügbarkeit ändert sich laufend. Immer vor Installationsbeginn beantragen.
Abb. 4: Vier Förderebenen für die Wallbox-Installation in Deutschland.

Rechtlicher Rahmen und Standards

RegelungRelevanzHinweis
WEMoG (§554 BGB)Mieterrecht auf WallboxSeit Dez. 2020: Vermieter muss zustimmen, Kosten trägt Mieter
§14a EnWGSteuerbare VerbrauchseinrichtungAb 4,2 kW: Netzbetreiber darf temporär drosseln, dafür reduziertes Netzentgelt
NAV §19Meldepflicht bis 11 kWWallbox beim Netzbetreiber anmelden; >11 kW: Genehmigungspflicht
DIN VDE 0100-722InstallationsnormElektrische Anlagen für E-Fahrzeuge; vorgeschriebener FI-Schutz Typ A/B
GEIGGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-GesetzNeubauten: Leitungsinfrastruktur für Wallbox vorbereiten (Leerrohr)
§35c EStGSteuerbonus energetische Sanierung20% der Kosten über 3 Jahre absetzbar (max. 40.000 €). Nicht mit anderer Förderung kombinierbar.

Förderprogramme prüfen

Ihre Situation

Optionale Angaben

Förderergebnis für Nordrhein-Westfalen

3
Programme gefunden
3
Davon aktiv
2.600
Max. Fördersumme

Bund

Steuerbonus energetische Sanierung (§35c EStG)

Finanzamt — Bund

Aktivbis 1.200 €
  • Gebäude älter als 10 Jahre
  • Selbstnutzung als Wohnung
  • Installation durch Fachbetrieb
  • 20% der Kosten über 3 Jahre absetzbar (max. 40.000 €)

Gilt für die Wallbox als Teil der Ladeinfrastruktur. Nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.

Zur Antragsstelle

Land

progres.nrw — Emissionsarme Mobilität

Bezirksregierung Arnsberg — Land

Aktivbis 1.000 €
  • Wallbox mit mind. 11 kW
  • Strom aus 100% Erneuerbaren (Ökostromtarif oder PV)
  • Wohn- oder Gewerbeimmobilie in NRW
Zur Antragsstelle

Energieversorger

Stadtwerke-Zuschuss Ladeinfrastruktur

Diverse Stadtwerke — Energieversorger

Aktivbis 400 €
  • Stromvertrag beim jeweiligen Stadtwerk
  • Wallbox-Installation durch Fachbetrieb
  • Viele Stadtwerke bieten 200–500 € Zuschuss

Prüfen Sie die Website Ihres lokalen Stadtwerks. Viele bieten Zuschüsse zwischen 200–500 € beim Abschluss eines Lade- oder Ökostromtarifs.

Hinweis: Förderprogramme Stand Februar 2026. Die Verfügbarkeit ändert sich laufend. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt beim jeweiligen Fördergeber. Antrag stets vor Beginn der Installation einreichen.

Hintergrund: Wallbox-Förderung in Deutschland

Die Geschichte der Wallbox-Förderung

Die erste große Welle der Wallbox-Förderung kam mit dem KfW-Zuschuss 440 (November 2020–Oktober 2021): 900 € pro Ladepunkt für private Wallboxen. Das Programm war so erfolgreich, dass der Fördertopf mehrfach aufgestockt und schließlich mit über 800.000 bewilligten Anträgen beendet wurde. Die Nachfolge übernahm KfW 442 (September 2023), das PV-Anlage, Speicher und Wallbox als Gesamtpaket mit bis zu 10.200 € förderte — war aber innerhalb weniger Stunden erschöpft.

Aktuelle Situation und Ausblick 2026

Stand Februar 2026 gibt es kein aktives bundesweites Zuschussprogramm für private Wallboxen. Der Steuerbonus nach §35c EStG bleibt als bundesweite Option erhalten. Für Mehrparteienhäuser ist ein neues Bundesprogramm angekündigt, das die Installation von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und auf Gemeinschaftsstellplätzen fördern soll. Regionale Programme (Bundesländer, Kommunen, Stadtwerke) sind weiterhin aktiv und bieten Zuschüsse zwischen 200 und 1.500 €.

WEMoG: Das Recht auf eine Wallbox

Seit Dezember 2020 haben Mieter und WEG-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters/der WEG zur Installation einer Wallbox (§554 BGB, WEMoG). Der Vermieter darf nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen (z.B. statische Probleme). Die Kosten trägt der Mieter/WEG-Antragsteller. Tipp: Verhandeln Sie mit dem Vermieter über eine Kostenteilung — die Wallbox steigert den Immobilienwert.

Tipps für die Antragstellung

1) Immer vor Installationsbeginn beantragen — nachträgliche Anträge werden abgelehnt. 2) Gleichzeitig mehrere Programme prüfen (Bund + Land + Kommune). 3) Kostenvoranschläge von Elektrikern einholen — viele Förderprogramme verlangen diese. 4) Auf förderfähige Wallbox-Modelle achten — einige Programme fordern OCPP-Fähigkeit oder PV-Überschussladen. 5) Fristen beachten: Kommunale Programme haben oft limitierte Budgets.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es noch eine bundesweite Wallbox-Förderung?
Die bekannte KfW 442-Förderung („Solarstrom für Elektroautos", bis 10.200 €) ist seit September 2023 ausgeschöpft. Aktuell gibt es auf Bundesebene den Steuerbonus nach §35c EStG (bis 20% der Kosten, max. 40.000 €). Ein neues Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser ist für 2026 angekündigt, Details stehen noch aus.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Grundsätzlich ja — Programme verschiedener Ebenen (Bund, Land, Kommune, Energieversorger) sind in der Regel kombinierbar. Die Voraussetzung: Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigen. Wichtig: Der Steuerbonus nach §35c EStG ist nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar.
Muss ich den Antrag vor der Installation stellen?
Ja, fast immer. Die meisten Förderprogramme verlangen die Antragstellung vor Beginn der Installation. Bestellen Sie also weder Wallbox noch Elektriker, bevor der Förderbescheid vorliegt. Ausnahme: Der Steuerbonus nach §35c EStG wird nachträglich in der Steuererklärung geltend gemacht.
Gibt es Förderung für Mieter?
Die Möglichkeiten sind eingeschränkt, aber vorhanden. Seit 2020 haben Mieter einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Wallbox-Installation (§554 BGB, WEMoG). Die Kosten trägt der Mieter — einige Programme wie progres.nrw fördern auch Mieterprojekte. Stadtwerke-Zuschüsse sind oft ebenfalls für Mieter verfügbar.
Wie finde ich kommunale Förderprogramme?
Die beste Anlaufstelle ist die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde (Suche: „Wallbox Förderung [Stadtname]"). Alternativ: Die Förderdatenbank des BAFA und das Fördernavi der dena listen auch kommunale Programme. Beachten Sie, dass kommunale Programme oft begrenzte Budgets haben und schnell ausgeschöpft sein können.
Wird eine Wallbox für Gewerbekunden gefördert?
Ja, gewerbliche Ladeinfrastruktur wird sogar besonders gefördert. Programme wie die SAB-Förderung in Sachsen (bis 1.500 €) und diverse Landesprogramme richten sich gezielt an Unternehmen. Zusätzlich können Unternehmen die Investition steuerlich abschreiben (AfA über 6–10 Jahre). Für Flotten empfiehlt sich unser Flottenkosten-Rechner.
Was kostet eine Wallbox-Installation insgesamt?
Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 € (inkl. Wallbox, Installation, Kabel). Einfache Installationen (Garage direkt neben Zählerschrank) ab 1.200 €, aufwendige Installationen (langer Kabelweg, Zählerschrank-Nachrüstung) bis 6.000 €. Unser Installationskostenrechner liefert eine detaillierte Kalkulation.

Verwandte Fachbegriffe