Fördercheck Wallbox
Welche Förderprogramme stehen Ihnen für die Wallbox-Installation offen? Bund, Land, Kommune und Energieversorger — in wenigen Klicks prüfen.
Bis zu 10.200 € Zuschuss? Welche Fördertöpfe stehen Ihnen offen? Der Förderdschungel für Wallbox-Installationen ist unübersichtlich: Bundesprogramme, Landesförderungen, kommunale Zuschüsse und Energieversorger-Boni — alle mit unterschiedlichen Bedingungen und Laufzeiten. Unser Fördercheck durchsucht die aktuellen Programme und zeigt, welche für Ihre Situation in Frage kommen.
Wichtig zu wissen: Die bekannte KfW 442-Förderung (Solarstrom für Elektroautos) ist seit September 2023 ausgeschöpft. Doch auf Landesebene und bei Energieversorgern gibt es weiterhin attraktive Zuschüsse von 200 bis 1.500 €. Unser Tool filtert automatisch nach Ihrem Bundesland, Immobilientyp und Eigentümerstatus.
Der entscheidende Grundsatz: Antrag immer vor Installationsbeginn stellen. Nachträgliche Anträge werden in den meisten Programmen abgelehnt.
4 Förderebenen — kombinierbar
Wallbox-Förderung kommt aus verschiedenen Quellen, die häufig miteinander kombiniert werden können:
Rechtlicher Rahmen und Standards
| Regelung | Relevanz | Hinweis |
|---|---|---|
| WEMoG (§554 BGB) | Mieterrecht auf Wallbox | Seit Dez. 2020: Vermieter muss zustimmen, Kosten trägt Mieter |
| §14a EnWG | Steuerbare Verbrauchseinrichtung | Ab 4,2 kW: Netzbetreiber darf temporär drosseln, dafür reduziertes Netzentgelt |
| NAV §19 | Meldepflicht bis 11 kW | Wallbox beim Netzbetreiber anmelden; >11 kW: Genehmigungspflicht |
| DIN VDE 0100-722 | Installationsnorm | Elektrische Anlagen für E-Fahrzeuge; vorgeschriebener FI-Schutz Typ A/B |
| GEIG | Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz | Neubauten: Leitungsinfrastruktur für Wallbox vorbereiten (Leerrohr) |
| §35c EStG | Steuerbonus energetische Sanierung | 20% der Kosten über 3 Jahre absetzbar (max. 40.000 €). Nicht mit anderer Förderung kombinierbar. |
Förderprogramme prüfen
Ihre Situation
Optionale Angaben
Förderergebnis für Nordrhein-Westfalen
Bund
Steuerbonus energetische Sanierung (§35c EStG)
Finanzamt — Bund
- Gebäude älter als 10 Jahre
- Selbstnutzung als Wohnung
- Installation durch Fachbetrieb
- 20% der Kosten über 3 Jahre absetzbar (max. 40.000 €)
Gilt für die Wallbox als Teil der Ladeinfrastruktur. Nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.
Zur AntragsstelleLand
progres.nrw — Emissionsarme Mobilität
Bezirksregierung Arnsberg — Land
- Wallbox mit mind. 11 kW
- Strom aus 100% Erneuerbaren (Ökostromtarif oder PV)
- Wohn- oder Gewerbeimmobilie in NRW
Energieversorger
Stadtwerke-Zuschuss Ladeinfrastruktur
Diverse Stadtwerke — Energieversorger
- Stromvertrag beim jeweiligen Stadtwerk
- Wallbox-Installation durch Fachbetrieb
- Viele Stadtwerke bieten 200–500 € Zuschuss
Prüfen Sie die Website Ihres lokalen Stadtwerks. Viele bieten Zuschüsse zwischen 200–500 € beim Abschluss eines Lade- oder Ökostromtarifs.
Hintergrund: Wallbox-Förderung in Deutschland
Die Geschichte der Wallbox-Förderung
Die erste große Welle der Wallbox-Förderung kam mit dem KfW-Zuschuss 440 (November 2020–Oktober 2021): 900 € pro Ladepunkt für private Wallboxen. Das Programm war so erfolgreich, dass der Fördertopf mehrfach aufgestockt und schließlich mit über 800.000 bewilligten Anträgen beendet wurde. Die Nachfolge übernahm KfW 442 (September 2023), das PV-Anlage, Speicher und Wallbox als Gesamtpaket mit bis zu 10.200 € förderte — war aber innerhalb weniger Stunden erschöpft.
Aktuelle Situation und Ausblick 2026
Stand Februar 2026 gibt es kein aktives bundesweites Zuschussprogramm für private Wallboxen. Der Steuerbonus nach §35c EStG bleibt als bundesweite Option erhalten. Für Mehrparteienhäuser ist ein neues Bundesprogramm angekündigt, das die Installation von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und auf Gemeinschaftsstellplätzen fördern soll. Regionale Programme (Bundesländer, Kommunen, Stadtwerke) sind weiterhin aktiv und bieten Zuschüsse zwischen 200 und 1.500 €.
WEMoG: Das Recht auf eine Wallbox
Seit Dezember 2020 haben Mieter und WEG-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters/der WEG zur Installation einer Wallbox (§554 BGB, WEMoG). Der Vermieter darf nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen (z.B. statische Probleme). Die Kosten trägt der Mieter/WEG-Antragsteller. Tipp: Verhandeln Sie mit dem Vermieter über eine Kostenteilung — die Wallbox steigert den Immobilienwert.
Tipps für die Antragstellung
1) Immer vor Installationsbeginn beantragen — nachträgliche Anträge werden abgelehnt. 2) Gleichzeitig mehrere Programme prüfen (Bund + Land + Kommune). 3) Kostenvoranschläge von Elektrikern einholen — viele Förderprogramme verlangen diese. 4) Auf förderfähige Wallbox-Modelle achten — einige Programme fordern OCPP-Fähigkeit oder PV-Überschussladen. 5) Fristen beachten: Kommunale Programme haben oft limitierte Budgets.