Meldepflicht
Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden (NAV §19) — ab 11 kW ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich.
Was ist die Meldepflicht?
Gemäß NAV §19 (Niederspannungsanschlussverordnung) müssen alle Wallboxen — unabhängig von der Leistung — beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 11 kW Ladeleistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich. Seit Januar 2024 regelt §14a EnWG die Steuerbarkeit als zusätzliche Bedingung.
Meldepflicht vs. Genehmigungspflicht
| Meldepflicht | Genehmigungspflicht | |
|---|---|---|
| Leistung | Jede Wallbox (ab 0 kW) | Erst ab >11 kW |
| Rechtsgrundlage | NAV §19 Abs. 2 Satz 1 | NAV §19 Abs. 2 Satz 2 |
| Verfahren | Anmeldung (Information) | Zustimmung (Genehmigung) |
| Kann abgelehnt werden? | Nein | Ja (bei Netzüberlastung) |
| Dauer | Sofort – 2 Wochen | 2–8 Wochen |
| Kosten | Kostenlos | 0–500 € (netzbetreiberabhängig) |
| Betrifft 11-kW-Wallbox | ✅ | ❌ |
| Betrifft 22-kW-Wallbox | ✅ | ✅ |
Ablauf der Anmeldung (Schritt für Schritt)
- Elektroinstallateur beauftragen — muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein
- Anmeldeformular ausfüllen — meist online beim Netzbetreiber (z. B. Westnetz, Bayernwerk, Stromnetz Berlin)
- Technische Daten angeben — Wallbox-Modell, Leistung, Anschlusspunkt, FI-Typ
- §14a EnWG erklären — Zustimmung zur Steuerbarkeit ab 4,2 kW
- Bestätigung abwarten — Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung (bei ≤11 kW: meist sofort)
- Installation durchführen — erst nach Bestätigung
§14a EnWG seit Januar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gelten Wallboxen ab 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das bedeutet:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Steuerbarkeit | Netzbetreiber kann auf 4,2 kW drosseln (nicht abschalten) |
| Gegenleistung | Reduziertes Netzentgelt (60–190 €/Jahr) |
| Smart Meter | Für Modul 3 (zeitvariabler Tarif) erforderlich |
Was passiert ohne Anmeldung?
| Risiko | Folge |
|---|---|
| Versicherungsschutz | Erlischt bei Schäden durch unangemeldete Wallbox |
| Netzbetreiber-Sanktion | Kann Demontage verlangen und Kosten in Rechnung stellen |
| Gewährleistung | Einige Wallbox-Hersteller setzen ordnungsgemäße Anmeldung voraus |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo melde ich meine Wallbox an? Beim zuständigen Netzbetreiber (nicht Stromanbieter). Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder unter <www.netzbetreiber-finden.de>. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular oder über Ihren Elektroinstallateur.
Was kostet die Anmeldung? Die reine Anmeldung (≤11 kW) ist kostenlos. Bei genehmigungspflichtigen Wallboxen (>11 kW) können Netzbetreiber eine Bearbeitungsgebühr von 0–500 € erheben. Einige Netzbetreiber verlangen zusätzlich eine technische Prüfung (100–300 €).
Was passiert, wenn ich meine Wallbox nicht anmelde? Im Schadensfall könnte Ihr Versicherungsschutz entfallen. Der Netzbetreiber kann die Demontage verlangen und Kosten in Rechnung stellen. Es gibt keine automatische „Erkennung”, aber die Anmeldung ist gesetzliche Pflicht — und bei der Installation durch einen Fachbetrieb wird sie ohnehin durchgeführt. → Fördercheck