Meldepflicht

Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden (NAV §19) — ab 11 kW ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich.

rechtinstallation

Was ist die Meldepflicht?

Gemäß NAV §19 (Niederspannungsanschlussverordnung) müssen alle Wallboxen — unabhängig von der Leistung — beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 11 kW Ladeleistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich. Seit Januar 2024 regelt §14a EnWG die Steuerbarkeit als zusätzliche Bedingung.

Meldepflicht vs. Genehmigungspflicht

MeldepflichtGenehmigungspflicht
LeistungJede Wallbox (ab 0 kW)Erst ab >11 kW
RechtsgrundlageNAV §19 Abs. 2 Satz 1NAV §19 Abs. 2 Satz 2
VerfahrenAnmeldung (Information)Zustimmung (Genehmigung)
Kann abgelehnt werden?NeinJa (bei Netzüberlastung)
DauerSofort – 2 Wochen2–8 Wochen
KostenKostenlos0–500 € (netzbetreiberabhängig)
Betrifft 11-kW-Wallbox
Betrifft 22-kW-Wallbox

Ablauf der Anmeldung (Schritt für Schritt)

  1. Elektroinstallateur beauftragen — muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein
  2. Anmeldeformular ausfüllen — meist online beim Netzbetreiber (z. B. Westnetz, Bayernwerk, Stromnetz Berlin)
  3. Technische Daten angeben — Wallbox-Modell, Leistung, Anschlusspunkt, FI-Typ
  4. §14a EnWG erklären — Zustimmung zur Steuerbarkeit ab 4,2 kW
  5. Bestätigung abwarten — Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung (bei ≤11 kW: meist sofort)
  6. Installation durchführen — erst nach Bestätigung

§14a EnWG seit Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten Wallboxen ab 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das bedeutet:

AspektRegelung
SteuerbarkeitNetzbetreiber kann auf 4,2 kW drosseln (nicht abschalten)
GegenleistungReduziertes Netzentgelt (60–190 €/Jahr)
Smart MeterFür Modul 3 (zeitvariabler Tarif) erforderlich

Was passiert ohne Anmeldung?

RisikoFolge
VersicherungsschutzErlischt bei Schäden durch unangemeldete Wallbox
Netzbetreiber-SanktionKann Demontage verlangen und Kosten in Rechnung stellen
GewährleistungEinige Wallbox-Hersteller setzen ordnungsgemäße Anmeldung voraus

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo melde ich meine Wallbox an? Beim zuständigen Netzbetreiber (nicht Stromanbieter). Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder unter <www.netzbetreiber-finden.de>. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular oder über Ihren Elektroinstallateur.

Was kostet die Anmeldung? Die reine Anmeldung (≤11 kW) ist kostenlos. Bei genehmigungspflichtigen Wallboxen (>11 kW) können Netzbetreiber eine Bearbeitungsgebühr von 0–500 € erheben. Einige Netzbetreiber verlangen zusätzlich eine technische Prüfung (100–300 €).

Was passiert, wenn ich meine Wallbox nicht anmelde? Im Schadensfall könnte Ihr Versicherungsschutz entfallen. Der Netzbetreiber kann die Demontage verlangen und Kosten in Rechnung stellen. Es gibt keine automatische „Erkennung”, aber die Anmeldung ist gesetzliche Pflicht — und bei der Installation durch einen Fachbetrieb wird sie ohnehin durchgeführt. → Fördercheck