GEIG
Das GEIG verpflichtet Bauherren, bei Neubau und größerer Renovierung Ladeinfrastruktur für E-Autos vorzusehen — ab 6 Stellplätzen.
Was ist das GEIG?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Bauherren, bei Neubau und größerer Renovierung die Infrastruktur für Wallboxen vorzubereiten — auch wenn noch keine Ladestation installiert wird.
Das GEIG ist seit dem 25. März 2021 in Kraft.
Anforderungen nach Gebäudetyp
| Gebäudetyp | Schwelle | Anforderung |
|---|---|---|
| Wohngebäude Neubau | >5 Stellplätze | Jeder Stellplatz: Leitungsinfrastruktur (Leerrohr) |
| Nichtwohngebäude Neubau | >6 Stellplätze | 1 Ladepunkt + jeder 3. Stellplatz: Leitungsinfrastruktur |
| Wohngebäude Bestand (größere Renovierung) | >10 Stellplätze | Jeder Stellplatz: Leitungsinfrastruktur |
| Nichtwohngebäude Bestand (größere Renovierung) | >10 Stellplätze | 1 Ladepunkt + jeder 5. Stellplatz: Leitungsinfrastruktur |
| Nichtwohngebäude Bestand (ab 2025) | >20 Stellplätze | Mindestens 1 Ladepunkt |
Was bedeutet „Leitungsinfrastruktur”?
Das GEIG unterscheidet zwischen Leitungsinfrastruktur und Ladepunkt:
| Stufe | Umfang | Kosten pro Stellplatz |
|---|---|---|
| Leitungsinfrastruktur | Leerrohr vom Zählerplatz zum Stellplatz, Kabelkanal, ausreichende Trassendimensionierung | 200–500 € |
| Ladepunkt | Wallbox inkl. Installation, FI, LS, Kabel | 1.000–3.000 € |
GEIG und EPBD-Novelle
Die EU-Gebäuderichtlinie wird derzeit novelliert (EPBD IV, voraussichtlich ab 2026/2027). Geplante Verschärfungen:
- Neubau Wohngebäude: Vorverkabelung aller Stellplätze + Pre-Cabling
- Neubau Nichtwohngebäude: Mindestens 1 Ladepunkt pro 5 Stellplätze
- Bestandsgebäude: Nachrüstpflicht auch ohne Renovierung ab bestimmter Stellplatzanzahl
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das GEIG für bestehende Gebäude? Nur bei „größerer Renovierung” (>25 % der Gebäudehülle) und mehr als 10 Stellplätzen. Ohne Renovierung gilt das GEIG für Bestandsgebäude nur bei Nichtwohngebäuden ab 20 Stellplätzen (ab 2025: mindestens 1 Ladepunkt).
Ab wann gelten die Pflichten? Seit dem 25. März 2021. Für Bauanträge, die nach diesem Datum eingereicht werden. Die EPBD-IV-Novelle wird voraussichtlich ab 2026/2027 zusätzliche Pflichten bringen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung? Das GEIG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 € vor. In der Praxis wird die Einhaltung bei der Bauabnahme geprüft. → Fördercheck