Dienstwagen-Besteuerung E-Auto
Elektro-Dienstwagen werden mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises besteuert statt 1 % — eine massive Steuerersparnis bis 2030.
Was ist die Dienstwagen-Besteuerung für E-Autos?
Die Privatnutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektrofahrzeugen gilt ein ermäßigter Steuersatz: statt 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) nur 0,25 % oder 0,5 % — eine erhebliche Steuerersparnis, die E-Dienstwagen besonders attraktiv macht.
Rechtsgrundlage: EStG §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 (1 %-Regelung) und die Sonderregelungen für E-Fahrzeuge.
Steuersätze im Vergleich
| Antrieb | BLP-Grenze | Steuersatz (monatlich) | Gültig bis |
|---|---|---|---|
| Verbrenner | — | 1,0 % des BLP | Unbefristet |
| Plug-in-Hybrid (min. 80 km elektrisch) | — | 0,5 % des BLP | 31.12.2030 |
| Rein elektrisch (BEV) | ≤70.000 € BLP | 0,25 % des BLP | 31.12.2030 |
| Rein elektrisch (BEV) | >70.000 € BLP | 0,5 % des BLP | 31.12.2030 |
Hinweis: Die BLP-Grenze lag bis 2023 bei 60.000 €, seit 2024 bei 70.000 €. Dies kann sich mit dem Jahressteuergesetz ändern.
Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner
| Parameter | E-Auto (BLP 50.000 €) | Verbrenner (BLP 50.000 €) |
|---|---|---|
| Monatlicher geldwerter Vorteil | 50.000 × 0,25 % = 125 € | 50.000 × 1,0 % = 500 € |
| Jährlicher geldwerter Vorteil | 1.500 € | 6.000 € |
| Steuerlast (42 % Grenzsteuersatz) | 630 €/Jahr | 2.520 €/Jahr |
| Steuerersparnis mit E-Auto | 1.890 €/Jahr |
Heimladen als Dienstwagen — Kostenerstattung
Seit einem BMF-Schreiben (2017, aktualisiert 2020) können Arbeitgeber die Stromkosten für das Laden des Dienstwagens zuhause steuerfrei erstatten:
| Methode | Erstattung | Nachweis |
|---|---|---|
| Pauschale (ohne Wallbox) | 70 €/Monat | Kein Nachweis nötig |
| Pauschale (mit eigener Wallbox) | 30 €/Monat | Zusätzlich zur Wallbox-Nutzung |
| Einzelnachweis | Tatsächliche Kosten (gemessen) | MID-Zähler oder separater Stromzähler |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
0,25 % oder 0,5 % — welcher Satz gilt für mein E-Auto? 0,25 % gilt für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 €. Über 70.000 € BLP: 0,5 %. Plug-in-Hybride: immer 0,5 % (wenn mind. 80 km rein elektrische Reichweite).
Gilt die Regelung auch für Plug-in-Hybride? Ja, aber nur mit 0,5 % statt 0,25 %. Voraussetzung seit 2022: mindestens 80 km rein elektrische WLTP-Reichweite. PHEVs mit weniger als 80 km Elektroreichweite werden wie Verbrenner besteuert (1 %).
Kann ich die Stromkosten für Heimladen abrechnen? Ja — der Arbeitgeber kann Ihnen pauschal 70 €/Monat steuerfrei erstatten (ohne Wallbox) oder 30 €/Monat zusätzlich, wenn Sie eine eigene Wallbox haben. Alternativ: Einzelnachweis über einen separaten Stromzähler oder MID-Wallbox.
Wie lange gilt der ermäßigte Steuersatz? Bis zum 31. Dezember 2030. Danach ist eine Verlängerung politisch wahrscheinlich, aber nicht gesichert. → EV vs. Verbrenner Kostenrechner