Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG) sind Wallboxen, Wärmepumpen und Speicher ab 4,2 kW, die der Netzbetreiber bei Bedarf drosseln kann — im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.
Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) ist ein Großverbraucher, den der Netzbetreiber bei Netzengpässen in der Leistung reduzieren kann. Seit dem 1. Januar 2024 fallen laut §14a EnWG und der BNetzA-Festlegung BK6-22-300 folgende Geräte ab 4,2 kW darunter:
- Wallboxen (ab 4,2 kW)
- Wärmepumpen (ab 4,2 kW)
- Batteriespeicher (ab 4,2 kW Ladeleistung)
- Klimaanlagen (ab 4,2 kW)
Regelung im Detail
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Schwellwert | Ab 4,2 kW Leistungsaufnahme |
| Mindestleistung bei Drosselung | 4,2 kW (niemals vollständige Abschaltung) |
| Drosselungsdauer | Maximal 2 Stunden am Stück |
| Gegenleistung | Reduziertes Netzentgelt (3 Module zur Wahl) |
| Anmeldepflicht | Pflicht beim Netzbetreiber |
| Gilt für Neuanlagen | Seit 01.01.2024 |
| Bestandsanlagen | Übergangsfrist bis 01.01.2029 |
Netzentgelt-Module nach §14a EnWG
Im Gegenzug zur Steuerbarkeit erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt — je nach gewähltem Modul:
| Modul | Ersparnis | Anforderung |
|---|---|---|
| Modul 1 | 110–190 €/Jahr (pauschal) | Keine besondere |
| Modul 2 | ~60 % Netzentgelt-Reduktion | Separater Zähler empfohlen |
| Modul 3 | 1–3 ct/kWh günstiger | Smart Meter (iMSys) Pflicht |
→ Detaillierter Vergleich aller drei Module: §14a EnWG
Praxisbeispiel: Wallbox als SteuVE
Ihre 11-kW-Wallbox wird bei einem Netzengpass auf 4,2 kW gedrosselt:
- 4,2 kW × 8 Stunden (Nachtladung) = 33,6 kWh — ausreichend für ~190 km Reichweite
- Die Drosselung erfolgt typisch in den Abendspitzen (17:00–19:00 Uhr)
- In der Praxis wird die Drosselung kaum spürbar — die meisten Fahrer laden über Nacht
- Bei PV-Überschussladen tagsüber liegt die Ladeleistung ohnehin oft unter 4,2 kW
Zusammenspiel mit Lastmanagement
In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wallboxen ist die Steuerbarkeit besonders relevant:
- Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die verbleibende Kapazität optimal auf alle Ladepunkte
- Bei Drosselung auf 4,2 kW wird das Lastmanagement automatisch angepasst
- Der Hausanschluss wird so vor Überlastung geschützt
Anmeldeprozess
- Wallbox beim Netzbetreiber anmelden — über das Online-Portal oder das Installateur-Formular
- Steuerungsart wählen — direkte Steuerung (Rundsteuerempfänger) oder Smart-Meter-Gateway
- Netzentgelt-Modul wählen — Modul 1, 2 oder 3 (abhängig vom Netzbetreiber und eigener Ausstattung)
- Bestätigung abwarten — der Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung als SteuVE
→ Alle Details zur Meldepflicht
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist meine Wallbox eine steuerbare Verbrauchseinrichtung? Wenn sie ab 4,2 kW Leistung aufnimmt: ja. Das betrifft alle 11-kW- und 22-kW-Wallboxen. Kleine Ladegeräte unter 4,2 kW (z. B. reine Schuko-Adapter) fallen nicht unter §14a EnWG.
Wird meine Wallbox komplett abgeschaltet? Nein — die garantierte Mindestleistung beträgt 4,2 kW. Eine vollständige Abschaltung ist nach BNetzA-Festlegung ausdrücklich untersagt. Bei einer Drosselungsdauer von maximal 2 Stunden reicht die Leistung für alle Alltagssituationen.
Kann ich die Teilnahme verweigern? Nein — für Neuanlagen ab 01.01.2024 ist die Anmeldung als SteuVE Pflicht. Es gibt keine Opt-out-Möglichkeit. Der Vorteil: Sie erhalten im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt (60–190 €/Jahr je nach Modul).
Was passiert bei Bestandsanlagen? Für Wallboxen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2029. Danach müssen auch diese Anlagen als SteuVE angemeldet sein. Eine freiwillige Anmeldung ist jederzeit möglich — und bringt sofort reduzierte Netzentgelte.
Wie funktioniert die Steuerung technisch? Der Netzbetreiber sendet ein Signal über eine der folgenden Schnittstellen: Rundsteuerempfänger (FNN-Steuerbox), Smart-Meter-Gateway (iMSys) oder künftig über EEBus/EEBUS-Protokolle. Die Wallbox reduziert daraufhin automatisch die Ladeleistung.
→ Verwandte Themen: §14a EnWG · Netzentgelte · Meldepflicht · Lastmanagement · Wallbox-Auslegungstool