Ladesäulenverordnung (LSV)

Die LSV regelt technische Mindestanforderungen an öffentliche Ladepunkte — Steckerstandards, Bezahlsysteme und Zugänglichkeit.

rechtnetz
Aktualisiert: 2026-03-01

Was ist die Ladesäulenverordnung?

Die Ladesäulenverordnung (LSV) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/94/EU für die Ladeinfrastruktur. Sie definiert technische Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland. Seit Januar 2024 wird sie sukzessive durch die AFIR-Verordnung (EU) 2023/1804 ergänzt.

Die LSV betrifft primär Betreiber öffentlicher Ladestationen — nicht private Wallboxen.

Kernregelungen der LSV

AnforderungRegelung
AC-SteckerTyp 2 (IEC 62196-2) Pflicht
DC-SteckerCCS (IEC 62196-3) Pflicht, CHAdeMO optional
BezahlsystemAd-hoc-Laden ohne Vertragsbindung Pflicht
PreistransparenzKosten pro kWh am Ladepunkt sichtbar
EichrechtEichrechtskonforme Messung seit 04/2019
RegistrierungMeldung bei BNetzA Pflicht

LSV vs. AFIR (EU) — was ändert sich?

ThemaLSV (national)AFIR (EU, ab 2024)
GeltungDeutschlandEU-weit
BezahlungAd-hoc ohne VertragKartenzahlung Pflicht (ab 50 kW, seit 13.04.2024)
Mindestleistung AutobahnNicht definiert150 kW alle 60 km (ab 2026: 600 kW pro Standort)
PreisanzeigeAm LadepunktAm Ladepunkt + digital (Ad-hoc-Preis vorab)
Uptime-AnforderungKeine99 % (AFIR Art. 5, ab 2025)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die LSV für meine private Wallbox? Nein — die LSV regelt ausschließlich öffentlich zugängliche Ladepunkte. Private Wallboxen (z. B. in der eigenen Garage) unterliegen nicht der LSV, sondern der DIN VDE 0100-722 und dem NAV §19.

Muss ich an öffentlichen Säulen immer sofort laden können? Ja — die LSV schreibt Ad-hoc-Laden vor: Jeder muss laden können, ohne vorher einen Vertrag abzuschließen. QR-Code, Kreditkarte oder Direktbezahlung müssen möglich sein. Die AFIR-Verordnung verschärft dies seit dem 13. April 2024 mit einer Kartenzahlungspflicht an neuen Schnellladepunkten ab 50 kW. Ab 2027 gilt die Kartenzahlungspflicht auch für Bestandsladepunkte.

Werden die Preise an der Ladesäule angezeigt? Ja — die LSV und seit 2024 auch die AFIR verlangen eine transparente Preisanzeige am Ladepunkt (ct/kWh). Einige Anbieter zeigen zusätzlich den Startpreis und eventuelle Standgebühren. → Ladekostenrechner