Genehmigungspflicht
Wallboxen über 12 kVA (>11 kW) erfordern die Genehmigung des Netzbetreibers — 11-kW-Wallboxen (≤12 kVA) sind nur anmeldepflichtig.
Was ist die Genehmigungspflicht?
Die Genehmigungspflicht nach NAV §19 Abs. 2 Satz 2 bedeutet, dass Wallboxen mit einer Summen-Bemessungsleistung über 12 kVA (d. h. >11 kW, z. B. 22-kW-Wallboxen) die ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers benötigen, bevor sie installiert werden dürfen. Im Gegensatz zur reinen Anmeldepflicht (≤12 kVA) kann der Netzbetreiber die Genehmigung verweigern oder Auflagen erteilen — seit §14a EnWG (2024) jedoch nur noch bei konkreter Gefahr für die Netzsicherheit.
Vergleich: Anmeldepflichtig vs. Genehmigungspflichtig
| Merkmal | Anmeldepflichtig (≤12 kVA / ≤11 kW) | Genehmigungspflichtig (>12 kVA / >11 kW) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | NAV §19 Abs. 2 S. 1 | NAV §19 Abs. 2 S. 2 |
| Verfahren | Anzeige (Information) | Antrag (Zustimmung nötig) |
| Kann abgelehnt werden? | ❌ Nein | Seit §14a EnWG (2024): nur bei konkreter Gefahr |
| Auflagen möglich? | Nein | Lastmanagement, Leistungsreduzierung |
| Bearbeitungsdauer | 0–2 Wochen | 2–8 Wochen |
| Kosten | Kostenlos | 0–500 € |
| Gilt für | 11-kW-Wallboxen (11 kVA < 12 kVA) | 22-kW-Wallboxen (22 kVA > 12 kVA) |
Warum 11 kW die häufigste Wahl ist
- ✅ Nur anmeldepflichtig — keine Genehmigung nötig
- ✅ Reicht für 90 % aller Fahrprofile (Ø 40 km/Tag = ~7 kWh)
- ✅ Günstigere Installation (B16 + 2,5 mm²)
- ✅ Geringere Netzbelastung (besser für §14a EnWG)
- ✅ Kein Spannungsfall-Problem bei längeren Kabelwegen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum nicht 22 kW, wenn es schneller lädt? Eine 22-kW-Wallbox lädt nur schneller, wenn das Fahrzeug einen 22-kW-Onboard-Charger hat — die meisten aktuellen E-Autos haben nur 11 kW. Zudem ist die 22-kW-Installation teurer (B32, 6 mm² Kabel) und erfordert eine Genehmigung des Netzbetreibers. Seit §14a EnWG (2024) darf eine steuerbare Wallbox zwar nicht mehr pauschal abgelehnt werden, aber der Netzbetreiber kann Auflagen (z. B. Lastmanagement) erteilen.
Was passiert, wenn die Genehmigung abgelehnt wird? Der Netzbetreiber kann alternativ eine geringere Leistung genehmigen (z. B. 11 kW) oder ein Lastmanagement vorschreiben. Eine vollständige Ablehnung ist selten — meist wird eine Lösung gefunden.
Brauche ich für eine 11-kW-Wallbox gar keine Genehmigung? Richtig — 11-kW-Wallboxen sind nur anmeldepflichtig (Information). Der Netzbetreiber kann die Anmeldung nicht verweigern. Das ist einer der Hauptgründe, warum 11 kW die beliebteste Wallbox-Leistung in Deutschland ist. → Installationskostenrechner