Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung nach EEG entlohnt PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird — aktuell 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Inbetriebnahme Feb.–Jul. 2026).
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und vom Netzbetreiber über 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt.
Aktuelle Einspeisevergütung (2026)
Die Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 (halbjährliche Degression von 1 %):
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Ab 1. August 2026 sinken die Sätze erneut leicht (ca. –1 %):
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,67 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Degression: Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um ~1 %. Je früher die PV-Anlage in Betrieb geht, desto höher der garantierte Satz für 20 Jahre.
Eigenverbrauch vs. Einspeisung — was lohnt sich?
| Variante | Erlös/Ersparnis pro kWh | Empfehlung |
|---|---|---|
| Eigenverbrauch (Netzbezug vermeiden) | 28–42 ct/kWh | ⭐⭐⭐ Immer bevorzugen |
| Eigenverbrauch via Wallbox | 28–42 ct/kWh (statt Netzbezug) | ⭐⭐⭐ Maximiert den Wert |
| Überschussladen über Wallbox | 28–42 ct/kWh vermiedener Netzbezug | ⭐⭐⭐ Beste PV-Verwertung |
| Überschusseinspeisung | 7,78 ct/kWh | ⭐ Nur für Überschuss |
| Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh | ⭐⭐ Nur bei sehr großen Anlagen |
Fazit: Eigenverbrauch ist 3–5× wertvoller als Einspeisung. PV-Überschussladen ist die beste Verwendung für überschüssigen Solarstrom. Die Eigenverbrauchsquote lässt sich mit Wallbox, Speicher und Energiemanagementsystem auf 60–80 % steigern.
Wichtige Änderungen ab 2027
Achtung: Die Bundesregierung diskutiert die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 2027. Stattdessen müssten diese Anlagen an der Direktvermarktung teilnehmen. Dies würde den Eigenverbrauch noch wichtiger machen — eine Wallbox mit Überschussladen wird dann nahezu unverzichtbar.
Weitere Regelungen
- Bei negativen Börsenstrompreisen wird keine Einspeisevergütung gezahlt — der 20-jährige Vergütungszeitraum verlängert sich aber um diese Phasen
- PV-Anlagen ohne Smart Meter müssen die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung drosseln (70-%-Regelung wurde 2023 durch 0-%-Regelung ersetzt; seit EEG 2023 gilt die neue Grenze nur für Anlagen ab 25 kWp)
- Alle neuen PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden
- Pflicht zur Direktvermarktung ab 25 kWp
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für meine PV-Anlage? Der Satz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und gilt 20 Jahre. Für eine 10-kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung (Inbetriebnahme Feb.–Jul. 2026): 7,78 ct/kWh. Bei Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh. Die Werte sinken halbjährlich leicht.
Lohnt sich Volleinspeisung statt Eigenverbrauch? Nur in Ausnahmen — z. B. wenn Sie keinen nennenswerten Eigenverbrauch haben (Ferienwohnung, Gewerbedach ohne Eigennutzung). Für Eigenheime mit Wallbox und normalem Haushaltsbedarf ist Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung wirtschaftlich überlegen.
Kann ich zwischen Überschuss- und Volleinspeisung wechseln? Ja — einmal jährlich zum Jahreswechsel. Die Entscheidung gilt dann für das gesamte Folgejahr. In der Praxis wechseln wenige Anlagenbetreiber, da Eigenverbrauch fast immer wirtschaftlicher ist.
Wie maximiere ich den Wert meiner PV-Anlage? Durch maximalen Eigenverbrauch: Eine Wallbox mit Überschussladen nutzt den Solarstrom direkt (28–42 ct/kWh vermiedener Netzbezug statt 7,78 ct/kWh Einspeisung). Ein Energiemanagementsystem optimiert die Verteilung automatisch. → PV + Wallbox Simulator
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