Dienstwagen-Besteuerung E-Auto
Elektro-Dienstwagen werden mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises besteuert statt 1 % — eine massive Steuerersparnis bis 2030.
Was ist die Dienstwagen-Besteuerung für E-Autos?
Die Privatnutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektrofahrzeugen gilt ein ermäßigter Steuersatz: statt 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) nur 0,25 % oder 0,5 % — eine erhebliche Steuerersparnis, die E-Dienstwagen besonders attraktiv macht.
Rechtsgrundlage: EStG §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 (1 %-Regelung) und die Sonderregelungen für E-Fahrzeuge.
Steuersätze im Vergleich (Stand 2026)
| Antrieb | BLP-Grenze | Steuersatz (monatlich) | Gültig bis |
|---|---|---|---|
| Verbrenner | — | 1,0 % des BLP | Unbefristet |
| Plug-in-Hybrid (min. 80 km elektrisch) | — | 0,5 % des BLP | 31.12.2030 |
| Rein elektrisch (BEV) | ≤100.000 € BLP | 0,25 % des BLP | 31.12.2030 |
| Rein elektrisch (BEV) | >100.000 € BLP | 0,5 % des BLP | 31.12.2030 |
Hinweis: Die BLP-Grenze wurde schrittweise angehoben: bis 2023: 60.000 €, 2024–30.06.2025: 70.000 €, seit 01.07.2025: 100.000 €. Die erhöhte Grenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden.
Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner
| Parameter | E-Auto (BLP 50.000 €) | Verbrenner (BLP 50.000 €) |
|---|---|---|
| Monatlicher geldwerter Vorteil | 50.000 × 0,25 % = 125 € | 50.000 × 1,0 % = 500 € |
| Jährlicher geldwerter Vorteil | 1.500 € | 6.000 € |
| Steuerlast (42 % Grenzsteuersatz) | 630 €/Jahr | 2.520 €/Jahr |
| Steuerersparnis mit E-Auto | 1.890 €/Jahr |
Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeuge (NEU ab 2025)
Für gewerblich genutzte vollelektrische Fahrzeuge (Anschaffung 01.07.2025–31.12.2027) gilt eine Sonder-AfA von 75 % im ersten Jahr, gefolgt von gestaffelter Abschreibung über 5 weitere Jahre. Dies gilt nicht für Plug-in-Hybride.
Heimladen als Dienstwagen — Kostenerstattung (aktualisiert 2026)
Achtung: Seit dem 01.01.2026 entfallen die bisherigen Monatspauschalen (70 €/30 €) für das Laden von Dienstwagen zuhause.
| Methode | Erstattung | Nachweis |
|---|---|---|
| — | ||
| — | ||
| Strompreispauschale (NEU) | Destatis-Durchschnittspreis × geladene kWh | Ladelog oder Wallbox-App |
| Einzelnachweis | Tatsächliche Kosten (gemessen) | MID-Zähler oder separater Stromzähler |
Laden im Betrieb des Arbeitgebers bleibt weiterhin steuerfrei (§3 Nr. 46 EStG, bis 31.12.2030).
Datenquellen: BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von E-Fahrzeugen (2025), Jahressteuergesetz 2024
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