Dienstwagen-Besteuerung E-Auto

Elektro-Dienstwagen werden mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises besteuert statt 1 % — eine massive Steuerersparnis bis 2030.

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Aktualisiert: 2026-03-01

Was ist die Dienstwagen-Besteuerung für E-Autos?

Die Privatnutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektrofahrzeugen gilt ein ermäßigter Steuersatz: statt 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) nur 0,25 % oder 0,5 % — eine erhebliche Steuerersparnis, die E-Dienstwagen besonders attraktiv macht.

Rechtsgrundlage: EStG §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 (1 %-Regelung) und die Sonderregelungen für E-Fahrzeuge.

Steuersätze im Vergleich (Stand 2026)

AntriebBLP-GrenzeSteuersatz (monatlich)Gültig bis
Verbrenner1,0 % des BLPUnbefristet
Plug-in-Hybrid (min. 80 km elektrisch)0,5 % des BLP31.12.2030
Rein elektrisch (BEV)≤100.000 € BLP0,25 % des BLP31.12.2030
Rein elektrisch (BEV)>100.000 € BLP0,5 % des BLP31.12.2030

Hinweis: Die BLP-Grenze wurde schrittweise angehoben: bis 2023: 60.000 €, 2024–30.06.2025: 70.000 €, seit 01.07.2025: 100.000 €. Die erhöhte Grenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden.

Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner

ParameterE-Auto (BLP 50.000 €)Verbrenner (BLP 50.000 €)
Monatlicher geldwerter Vorteil50.000 × 0,25 % = 125 €50.000 × 1,0 % = 500 €
Jährlicher geldwerter Vorteil1.500 €6.000 €
Steuerlast (42 % Grenzsteuersatz)630 €/Jahr2.520 €/Jahr
Steuerersparnis mit E-Auto1.890 €/Jahr

Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeuge (NEU ab 2025)

Für gewerblich genutzte vollelektrische Fahrzeuge (Anschaffung 01.07.2025–31.12.2027) gilt eine Sonder-AfA von 75 % im ersten Jahr, gefolgt von gestaffelter Abschreibung über 5 weitere Jahre. Dies gilt nicht für Plug-in-Hybride.

Heimladen als Dienstwagen — Kostenerstattung (aktualisiert 2026)

Achtung: Seit dem 01.01.2026 entfallen die bisherigen Monatspauschalen (70 €/30 €) für das Laden von Dienstwagen zuhause.

MethodeErstattungNachweis
Pauschale (ohne Wallbox)70 €/Monatentfallen seit 01.01.2026
Pauschale (mit eigener Wallbox)30 €/Monatentfallen seit 01.01.2026
Strompreispauschale (NEU)Destatis-Durchschnittspreis × geladene kWhLadelog oder Wallbox-App
EinzelnachweisTatsächliche Kosten (gemessen)MID-Zähler oder separater Stromzähler

Laden im Betrieb des Arbeitgebers bleibt weiterhin steuerfrei (§3 Nr. 46 EStG, bis 31.12.2030).

Datenquellen: BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von E-Fahrzeugen (2025), Jahressteuergesetz 2024

→ Verwandte Themen: EV vs. Verbrenner Kostenrechner · TCO · Gewerbestrom

Häufig gestellte Fragen

0,25 % oder 0,5 % — welcher Satz gilt für mein E-Auto?
0,25 % gilt für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (für Anschaffungen ab 01.07.2025). Über 100.000 € BLP: 0,5 %. Plug-in-Hybride: immer 0,5 % (wenn mind. 80 km rein elektrische Reichweite).
Gilt die Regelung auch für Plug-in-Hybride?
Ja, aber nur mit 0,5 % statt 0,25 %. Voraussetzung seit 2022: mindestens 80 km rein elektrische WLTP-Reichweite. PHEVs mit weniger als 80 km Elektroreichweite werden wie Verbrenner besteuert (1 %).
Kann ich die Stromkosten für Heimladen abrechnen?
Seit 01.01.2026 entfallen die bisherigen Monatspauschalen (70 €/30 €). Steuerfrei erstattbar sind nur noch tatsächlich nachgewiesene Strommengen (per MID-Zähler oder separatem Stromzähler) oder eine Strompreispauschale basierend auf dem Destatis-Durchschnittspreis pro kWh.
Wie lange gilt der ermäßigte Steuersatz?
Bis zum 31. Dezember 2030. Danach ist eine Verlängerung politisch wahrscheinlich, aber nicht gesichert.